MwSt. ab 01.07.2020

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MSC-DWagner
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MwSt. ab 01.07.2020

Beitrag von MSC-DWagner » Do 11. Jun 2020, 13:17

Wie Sie der Presse und den Medien sicher bereits entnommen haben, senkt die Bundesregierung die Mehrwertsteuer vom 01.07. – 31.12.2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5%.
Das nehme ich heute zum Anlass um eine kleine Anleitung an Sie heran zu tragen, wie dies im FACTO auf dem schnellsten Wege umgesetzt werden kann.

Steuersätze einstellen
In den „Grundeinstellungen“ unter „Steuersätze“ werden die Steuerklassen festgelegt. Hier suchen Sie sich 2 Steuerklassen, die noch nicht vergeben wurden (Steuerklasse 3 sollte frei bleiben für steuerfreie Umsätze). Waren die von der Mehrwertsteuersenkung ausgenommen werden, müssen im Artikelstamm eine abweichende Steuerklasse erhalten.

Die Einstellungen müssen analog der folgenden Beispiele angepasst werden:
FACTO 5.2 (Achtung, ein Update auf FACTO 5.3 muss im Laufe des Jahres erfolgen, ein Rückwechsel zur alten MwSt kann sonst nicht reibungslos erfolgen):
Newsletter1.png
FACTO 5.3:
Newsletter 2.png
Auf diese Einstellungen greifen alle Belege zum Errechnen und Ausweisen der MwSt. zurück.

Behandlung von Rechnungen mit Leistungsdatum vor dem 01.07.2020
Rechnungen, deren Leistungsdatum vor dem 01.07.2020 liegt, können auch nach dem 01.07.2020 gedruckt werden, da das Leistungsdatum, sprich Lieferdatum, entscheidend für den angewendeten Steuersatz ist. Wir raten dringend davon ab Mischbelege aus alter und neuer MwSt zu erzeugen – einige FiBus können sowas nicht einlesen bzw. damit korrekt umgehen. Unsere Empfehlung ist daher, alle vorliegenden Lieferscheine vor dem 01.07. am 30.06. in Rechnungen zu übergeben und zu drucken.

FiBu-Konten verwalten
Wenn Sie mit einer Finanzbuchhaltung arbeiten, bei der Automatikkonten eingestellt werden können (hier am Beispiel der Hamburger Software), muss im FACTO in den „Grundeinstellungen“ unter „Finanzbuchhaltung“ in den „erweiterten Einstellungen für Finanzbuchhaltung“ für die Ersatzsteuersätze der jeweilige Steuerschlüssel hinterlegt werden.
Newsletter 3.png
Außerdem müssen in „FIBU-Konten verwalten“ die Konten für die jeweilige Ersatzsteuerklasse hinterlegt werden.

Kalkulationsgrundlagen
Achten Sie auf Ihre Kalkulationsgrundlagen, besonders wenn Sie von Netto- auf Bruttopreise kalkulieren lassen.
Um ihre Gewinnerwartung nicht zu schmälern empfehlen wir bei Bruttopreisen, die mit 16% MwSt. belegt werden, mit einem Kalkulationsfaktor von 1,02586 und bei Bruttopreisen, die mit 5% MwSt. belegt werden, mit einem Kalkulationsfaktor von 1,01904 zu arbeiten. Das sorgt dafür, dass Ihre Preise im Verhältnis zur Kalkulation mit 19% bzw. 7% MwSt. gleichbleiben und spart Ihnen die erneute Auszeichnung der Preise an den Regalen.


Bei Fragen wenden Sie sich gern an mich:
E-Mail: dwagner@msc-elba.de
Telefon: 035952 / 3850
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Beste Grüße

Dennis Wagner
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