EuGH: Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitsverhältnisse Pflicht

Finden Sie hier alle Neuigkeiten von MSC.
Antworten
Benutzeravatar
MSC-DWagner
Fachbereich FACTO
Beiträge: 21
Registriert: Di 2. Apr 2019, 14:54

EuGH: Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitsverhältnisse Pflicht

Beitrag von MSC-DWagner » Fr 17. Mai 2019, 08:52

Urteil des Europäischen Gerichtshofes
Der europäische Gerichtshof hat am Morgen des 14.05.2019 entschieden, dass der Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit systematisch erfassen muss.
Auf dieser Basis werden die EU-Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, "ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann" (Rechtssache C-55/18)

Wir unterstützen Sie!

Mit SmartTime bieten wir Ihnen ein Komplettsystem für den kostengünstigen Einstieg in die elektronische Zeiterfassung.
Der Lieferumfang für die Basisvariante beinhaltet:
• Zeiterfassungs-Terminal 960
• Zeiterfassungssystem:
 Berechnung von festen Arbeitszeiten und Gleitzeit
 Konfigurierbare Tages- und Wochenpläne
 Flexible Pausenberechnung und Rundungsmöglichkeiten
 Verwaltung von Zeit- und Überstundenkonten
 Fehlzeitgründe vordefiniert und anpassbar
 50 Buchungen je Mitarbeiter und Tag
 Softwareanwesenheitstableau
 Korrektur-Assistent
 Automatische Feiertagskalender für D, A, CH
 Auswertungslisten für Ansicht und Druck
 Rückrechenzeitraum: aktueller und Vormonat
Weiterhin sind zusätzliche Module verfügbar:
• Schnittstelle Lohn und Gehalt
• Planungsmodul
• Buchung über Smartphone
• Kostenstellenerfassung
• Web-Interface
• Uvm.
Neugierig geworden? Klicken Sie einfach <hier> und nutzen Sie unser Online-Formular für ein kostenloses Angebot oder wenden Sie sich direkt an mich.
E-Mail: dwagner@msc-elba.de
Telefon: 035952 / 3850
Beste Grüße

Dennis Wagner
Antworten