EuGH: Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitsverhältnisse Pflicht
Verfasst: Fr 17. Mai 2019, 08:52
Urteil des Europäischen Gerichtshofes
Der europäische Gerichtshof hat am Morgen des 14.05.2019 entschieden, dass der Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit systematisch erfassen muss.
Auf dieser Basis werden die EU-Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, "ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann" (Rechtssache C-55/18)
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Der Lieferumfang für die Basisvariante beinhaltet:
• Zeiterfassungs-Terminal 960
• Zeiterfassungssystem:
Berechnung von festen Arbeitszeiten und Gleitzeit
Konfigurierbare Tages- und Wochenpläne
Flexible Pausenberechnung und Rundungsmöglichkeiten
Verwaltung von Zeit- und Überstundenkonten
Fehlzeitgründe vordefiniert und anpassbar
50 Buchungen je Mitarbeiter und Tag
Softwareanwesenheitstableau
Korrektur-Assistent
Automatische Feiertagskalender für D, A, CH
Auswertungslisten für Ansicht und Druck
Rückrechenzeitraum: aktueller und Vormonat
Weiterhin sind zusätzliche Module verfügbar:
• Schnittstelle Lohn und Gehalt
• Planungsmodul
• Buchung über Smartphone
• Kostenstellenerfassung
• Web-Interface
• Uvm.
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E-Mail: dwagner@msc-elba.de
Telefon: 035952 / 3850
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